Alle teilnehmenden Schulen öffnen in unterrichtsfreien Zeiten ihre Schulhöfe für die Bevölkerung. Das Ziel: mehr Platz zum Spielen, Sporteln und Bewegen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Veedeln schaffen. Die Schulhöfe sind von Oktober bis März an Schultagen von 16 bis 18 Uhr geöffnet sowie an unterrichtsfreien Tagen von 10 bis 18 Uhr (Ausnahme: stille Feiertage). Von April bis September dürfen die Schulhöfe bis 20 Uhr für Sport, Spiel & Co. genutzt werden. Die Öffnungszeiten sind auch vor Ort ausgeschildert und können standortabhängig abweichen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Folgende Schulhöfe sind geöffnet:
Inklusionsampel
Menschen mit Beeinträchtigung im Bereich der unteren Extremitäten
Menschen mit Beeinträchtigung im Bereich der oberen Extremitäten
Kleinwüchsige Menschen
Sehbehinderte und blinde Menschen
Schwerhörige und gehörlose Menschen
Menschen mit geistiger Behinderung
Grundsätzlich kann jeder Mensch jede Sportart betreiben, sofern es keine Bedenken aus medizinischer Sicht gibt. Trotz Anpassungen und Hilfsmitteln ist allerdings nicht jede Sportart gleichermaßen mit jeder Behinderungsart und – ausprägung geeignet. Mit einem Ampel-System möchten wir Sportler*innen zu den hier vorgestellten Sportarten eine Orientierung geben.
Die Einordnung der Angebote erfolgte durch die Inklusionsreferent*innen des SSBK in Absprache mit den Übungsleiter*innen.
(Deutscher Behindertensportverband e.V.)